Grundsteuermeßzahl
Die Grundsteuermeßzahl wird für die Berechnung der Grundsteuer verwendet und beträgt für die alten Bundesländer in Deutschland:
- 6,0 ‰ bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
- 2,6 ‰ bei Einfamilienhäusern für die ersten 38.346,89 Euro des Einheitswerts
- 3,5 ‰ bei Einfamilienhäusern für den Rest (über 38.346,89 Euro) des Einheitswerts
- 3,1 ‰ bei Zweifamilienhäusern
- 3,5 ‰ bei allen anderen Grundstücken




